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   BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1818/92, 2 BvR 48/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6733
BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1818/92, 2 BvR 48/93 (https://dejure.org/1993,6733)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1993 - 2 BvR 1818/92, 2 BvR 48/93 (https://dejure.org/1993,6733)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1818/92, 2 BvR 48/93 (https://dejure.org/1993,6733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1818/92
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]; 75, 369 [381]; 85, 386 [404]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1818/92
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen; das ist mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar, falls nicht der betreffende Vortrag vom Rechtsstandpunkt des Gerichts aus unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 [146]).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1818/92
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]; 75, 369 [381]; 85, 386 [404]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1818/92
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG muß das Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1818/92
    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen freilich in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 58, 353 [357]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1818/92
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]; 75, 369 [381]; 85, 386 [404]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1818/92
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG muß das Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1818/92
    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen freilich in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 58, 353 [357]).
  • BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 947/01

    Zur Anwendung von BGB § 254 im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen

    Sollte das Oberlandesgericht dem Beweisantrag deshalb nicht nachgekommen sein, weil es sich ausreichende eigene Sachkunde zur Beurteilung der psychischen Konstitution der Beschwerdeführerin zu 2) und der Auswirkungen eines Schulwechsels auf diese zugetraut hat, so hätte eine prozessrechtlich fehlerfreie Ablehnung die nachvollziehbare Darlegung erfordert, dass und weshalb das Gericht über solche eigene Sachkunde verfügt (vgl. BVerfGE 10, 177 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 -, InfAuslR 1993, S. 349 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1818/92 u.a. - Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 1995 - 2 BvR 175/95 -, NJW-RR 1996, S. 183 ; vgl. ferner: BGH NJW-RR 1993, S. 1122 ; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl. 2001, § 291 Rn. 4).
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